Abrechnung
PrivatpatientInnen
Als PrivatpatientIn erhalten Sie in unserer Praxis eine individuelle und transparente Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese regelt die Vergütung sämtlicher ärztlicher Leistungen in Deutschland und stellt sicher, dass die Berechnung nach festen, nachvollziehbaren Kriterien erfolgt.
Nach Ihrer Behandlung erhalten Sie eine Rechnung direkt von uns. Diese können Sie - wie gewohnt - bei Ihrer privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls bei der Beihilfe einreichen. In der Regel werden die Kosten vollständig erstattet, abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen Ihres Tarifs.
Bitte beachten Sie, dass einige private Versicherungen oder Beihilfestellen bestimmte Leistungen nicht in voller Höhe oder nur anteilig erstatten (z. B. bei höheren Steigerungssätzen oder besonderen Zusatzleistungen). In solchen Fällen kann ein Eigenanteil verbleiben.
Selbstverständlich informieren wir Sie vorab transparent über die voraussichtlichen Kosten Ihrer Behandlung.
Unsere Praxis legt großen Wert auf faire und nachvollziehbare Honorargestaltung.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rechnung oder zur Erstattung durch Ihre Versicherung haben, unterstützen wir Sie gerne und stellen auf Wunsch eine detaillierte Kostenaufstellung zur Verfügung.
Gesetzlich versichert - privat gut behandelt
Auch ohne private Krankenversicherung können Sie von der hohen Qualität unserer privatärztlichen Leistungen profitieren. Als Selbstzahler entscheiden Sie sich bewusst für eine persönliche, gründliche und hochwertige medizinische Betreuung - ganz ohne bürokratische Hürden.
Gerne beraten wir Sie vorab zu den voraussichtlichen Kosten und dem Ablauf der Behandlung. Unsere Abrechnung orientiert sich an der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Erstkonsultation mit Basisleistung: Anamnesegespräch, körperliche Untersuchung, Beurteilung vorhandener radiologischer Aufnahmen, ausführliche Beratung über die weiteren therapeutischen und ggf. diagnostischen Maßnahmen.
Bei weiteren umfangreichen diagnostischen und oder therapeutischen Maßnahmen (z.B. Ultraschalluntersuchung, Injektionstherapie, Stoßwellentherapie, etc.) erstellen wir ihn gerne im Voraus ein individuelles Abrechnungsangebot.
Für die ambulante privatärztliche Behandlung besteht die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse anteilig Kosten übernimmt. Bitte klären Sie bereits vor Beginn Ihrer ersten Behandlung mit Ihrer Krankenkasse oder Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach dem Prinzip der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 SGB V (Wahlrecht der Kostenerstattung anstelle der Sach- und Dienstleistung).